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Leistungen für Arbeitnehmer

 Als Arbeitnehmer stehen Ihnen oft zahlreiche steuerliche Möglichkeiten offen, von denen Sie möglicherweise gar nichts wissen! Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann sich dies in den meisten Fällen dennoch lohnen.

Besonders in folgenden Situationen ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung jedoch verpflichtend:
• Sie haben Einkünfte aus Nebentätigkeiten, unabhängig davon, ob sie versteuert wurden oder nicht.
• Sie beziehen Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.
• Sie haben außerordentliche Einkünfte erhalten, wie zum Beispiel Abfindungen.
• Sie möchten Verluste steuerlich geltend machen.
• Sie und Ihr Ehepartner wollen zusammen veranlagen, insbesondere bei den Lohnsteuerklassen V, VI oder dem Faktorverfahren.

Als erfahrene Steuerberater helfen wir Ihnen, diese komplexen steuerlichen Regelungen zu verstehen und optimal zu nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mögliche Steuervorteile für sich nutzen können und helfen Ihnen, eine solide Einkommensteuererklärung einzureichen.
Nutzen Sie unser Fachwissen, um Ihre steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und Ihre finanzielle Situation zu optimieren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können!

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