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Vermögensverwaltende Gesellschaften

Sie wollen Ihre Vermögensanlage bündeln oder eine eigene "Spardose" einrichten? Je nach Anlagestrategie, Zeithorizont und Anlagebetrag / Vermögensvolumen kann sich die Errichtung einer Vermögensverwaltenden (Kapital-) Gesellschaft lohnen. Gegebenenfalls kann die Errichtung einer Holding sinnvoll sein.

Gerne überprüfen wir für Sie den steuerlichen Mehrwert im Rahmen eines Belastungsvergleichs und erfüllen die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft.

Aktuell werden vermögensverwaltende Gesellschaften von selbsternannten Finanz- und Steuercoaches (gerne mit punkigen Auftreten und schrägem Akzent oder "Unternehmern" aus Düsseldorf) als das ultimative Konstrukt zum "Steuern sparen" angepriesen. Als Steuerberater muss ich die Euphorie an dieser Stelle jedoch dämpfen, denn mit der Errichtung vermögensverwaltender Gesellschaften wird zwar i.d.R. eine günstigere laufende Besteuerung erreicht, jedoch gehen andere steuerliche Privilegien verloren. Zudem kann der Vermögensübertrag in die neue Gesellschaft selbst Steuern auslösen (die dann als eine Art Investition den potenziellen Ersparnissen gegenüberzustellen sind). Desweiteren können Probleme beim Wegzug, Verkauf oder bei Vererbung geschaffen werden. Die (langfristige) Vorteilhaftigkeit kann letzendlich nur durch einen umfassenden Steuerbelastungsvergleich der konkreten Umstände festgestellt werden.

 

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